AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Alle bei den angebotenen Immobilien angegebenen Zahlen, Daten und Aussagen basieren auf uns erteilten Informationen. Wie üblich, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewähr. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt stets vorbehalten.

§ 2
Alle unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den von uns angesprochenen Adressaten bzw. Empfänger bestimmt, müssen entsprechend vertraulich behandelt werden und dürfen nicht an Dritte weiter- geleitet werden. Kommt dennoch infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag über das nachgewiesene Angebot mit dem Eigentümer zustande, so ist derjenige, welcher von uns als Adressat angesprochen wurde, für diese Zuwiderhandlung uns gegenüber verpflichtet, den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

§ 3
Ist Ihnen als Adressat das durch uns nachgewiesene Angebot bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unter Nennung der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht innerhalb von 48 Stunden schriftlich, so gilt unser Angebot automatisch als Erstangebot bestätigt.

§ 4
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte nochmals angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen. Dies auch, um sich selbst gegen anderweitige Provisionsforderungen zu schützen.

§ 5
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte mit dem von uns angeschriebenen Angebotsempfänger oder damit verbundener Firmen oder Personen zustande, so ist dieser Angebotsempfänger verpflichtet, uns dies unter Angabe der Vertragsbedingungen unverzüglich mitzuteilen.

§ 6
Mit Abschluss eines Vertrages ist automatisch unsere Provision anerkannt, verdient und fällig. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen geschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Versteigerung erreicht wurde.

§ 7
Unsere Provision für Nachweis und/oder Vermittlung beträgt – falls im Anschreiben oder den Objekt-Unterlagen nicht anders angegeben - im Regelfall wie folgt:

3,0 % bezogen auf den Gesamtkaufpreis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, verdient und fällig bei Abschluss eines Kauf- oder Options Vertrages.

3 Monatsnettomieten bei gewerblichen und 2 Monatsnettomieten bei wohnwirtschaftlichen Nutzungs- Miet- oder Pacht-Verträgen, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, anerkannt, verdient und fällig mit Vertragsabschluß.

§ 8
Werden Immobilien von uns angeboten mit dem Hinweis „provisionsfrei“ evtl. mit dem Zusatz „direkt vom Bauträger“, so gilt dies grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass Verhandlungen und Besichtigungen der angebotenen Immobilie sowie anderer Immobilien dieses Bauträgers / Verkäufers ausschließlich in Abstimmung mit und über uns erfolgen. Sowohl die Immobilie als auch der Bauträger / Verkäufer sind somit für uns geschützt. Hält sich der Angebotsempfänger nicht an diese Regel, auf welche im Anschreiben oder Exposé hingewiesen wird, so entfällt dieser Vorteil, es ist dann vom Käufer / Erwerber die übliche Makler-Provision gemäß § 7 an uns zu bezahlen.

§ 9
Erfolgt die Provisionszahlung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit, so ist diese ab dem Fälligkeitszeitpunkt mit 3,0 % p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.

§ 10
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.